Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber Recht auf einen Ausgleich. Airlines können die Verantwortung dafür nicht auf Reisebüros oder Buchungsplattformen abwälzen.
Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber Recht auf einen Ausgleich. Airlines können die Verantwortung dafür nicht auf Reisebüros oder Buchungsplattformen abwälzen.