Die Pflicht, Laub von den Gehwegen zu beseitigen, liegt bei der Stadt oder Gemeinde. Die aber überträgt diese Aufgabe häufig auf die Haus- und Grundstücksbesitzer.
Die Pflicht, Laub von den Gehwegen zu beseitigen, liegt bei der Stadt oder Gemeinde. Die aber überträgt diese Aufgabe häufig auf die Haus- und Grundstücksbesitzer.