Mit einem einheitlichen Vorgehen wollen Bund und Länder der Corona-Pandemie Einhalt gebieten. Dagegen gibt es viele Klagen. Die gegen die Ausgangsbeschränkungen hält das oberste deutsche Verfassungsgericht aber nicht für eilbedürftig.
Mit einem einheitlichen Vorgehen wollen Bund und Länder der Corona-Pandemie Einhalt gebieten. Dagegen gibt es viele Klagen. Die gegen die Ausgangsbeschränkungen hält das oberste deutsche Verfassungsgericht aber nicht für eilbedürftig.