Mitten in der vierten Corona-Welle hat das Bundesverfassungsgericht über die drastischen Maßnahmen aus der dritten entschieden. Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen waren damals zulässig.
Mitten in der vierten Corona-Welle hat das Bundesverfassungsgericht über die drastischen Maßnahmen aus der dritten entschieden. Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen waren damals zulässig.