Urteil zu Corona-Regeln: Ausgangssperre war nicht verhältnismäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals über die Rechtmäßigkeit früherer Corona-Schutzverordnungen aus der Anfangszeit der Pandemie entschieden. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter stuften am Dienstag die sächsischen Kontaktbeschränkungen mit der Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten aus dem April 2020 (Az.: 3 CN 1.21) als rechtmäßig ein.