Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können offiziell noch bis diesen Dienstag ihre Corona-Impfung oder Genesung nachweisen – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.
Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können offiziell noch bis diesen Dienstag ihre Corona-Impfung oder Genesung nachweisen – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.