So lange darf auf Feldern mit Gülle gedüngt werden

Im Winter darf auf den Acker- und Grünflächen in Bayern nicht mit Gülle gedüngt werden – um das Grundwasser zu schützen. Ein Wert von 50 Milligram Nitrat pro Liter soll laut Wasserrahmenrichtlinie nicht überschritten werden. Dazu werden die Flächen in „rote“ und „grüne“ Gebiete untergliedert.