Selbst Urlaub erteilt: Fristlose Kündigung war rechtens

Manchmal können Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigten ablehnen. Dann trotzdem nicht zu erscheinen, ist keine gute Idee. Wer der Arbeit fernbleibt, begeht unter Umständen eine erhebliche Pflichtverletzung, so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.