Grundsätzlich sind vom nationalen Verband nominierte Fußballerinnen verpflichtet, an Länderspielen ihrer Heimatländer teilzunehmen. So steht es auch in den Regularien des DFB.
Grundsätzlich sind vom nationalen Verband nominierte Fußballerinnen verpflichtet, an Länderspielen ihrer Heimatländer teilzunehmen. So steht es auch in den Regularien des DFB.