Die Klage eines Mannes gegen homosexuelle Ampelpärchen in München ist gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sah die Rechte des Klägers nicht verletzt, wie Stadt und Gericht mitteilten.
Die Klage eines Mannes gegen homosexuelle Ampelpärchen in München ist gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sah die Rechte des Klägers nicht verletzt, wie Stadt und Gericht mitteilten.