Gericht: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten

Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden.