In der Gastronomie, im Einzelhandel, im Friseursalon: In Zeiten von Corona sind Beschäftigte dazu verpflichtet, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Muss der Arbeitgeber dafür aufkommen?
In der Gastronomie, im Einzelhandel, im Friseursalon: In Zeiten von Corona sind Beschäftigte dazu verpflichtet, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Muss der Arbeitgeber dafür aufkommen?