Begeht ein Autofahrer einen Verstoß im Straßenverkehr, wird dieser im Fahreignungsregister (FAER) festgehalten. Je nach Verstoß werden 1, 2 oder 3 Punkte eingetragen – bei 8 Punkten wird dem Autofahrer laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Fahrerlaubnis entzogen.