Der Paragrafen 219a verbietet die «Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft». Nun hat das Kabinett den Weg für seine Abschaffung freigemacht. Für manche Politiker ein überfälliger Schritt.
Der Paragrafen 219a verbietet die «Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft». Nun hat das Kabinett den Weg für seine Abschaffung freigemacht. Für manche Politiker ein überfälliger Schritt.